Parteienverkehr
Der Parteienverkehr findet an den Vormittagen von Montag bis Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr und am Dienstagnachmittag von 12:30 - 17:30 Uhr statt.
Einsichtnahmen im Verfahren als Beteiligte bzw. für Eintragungen sind während der Amtsstunden möglich. Gegebenenfalls bitte läuten.
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Mehr Infos zu Cities: www.citiesapps.com
Bienenfreundliche Gemeinde
Am 19.09.2023 fand der Startworkshop „Bienenfreundliche Gemeinde Taufkirchen an der Trattnach statt“.
Unter www.bienenfreundlich.at findet man laufend interessante Vorträge, Fotowettbewerbe und sonstige Aktionen zu diesem Thema.
Neuigkeiten
07.01.2025
Kirchenwirt - Menüplan
Das Gasthaus bietet weiterhin ein Mittagessen auf Vorbestellung unter Tel.-Nr. 0664 453 44 41 in der Zeit von 09.00-11.30 Uhr und von ca. 11.30-13.30 Uhr zum Abholen an. Diese Woche...mehr lesen >>
06.01.2025
Blutspendeaktion am 23. Jänner 2025
Am Donnerstag, den 23. Jänner 2025, findet von 15:30 bis 20:30 Uhr eine Blutspendeaktion des Österreichischen Roten Kreuzes im Gemeindezentrum - Kultursaal statt.mehr lesen >>
30.12.2024
Stellenausschreibung für den Sozialhilfeverband Grieskirchen
Leiter/in des Betreuungs- und Pflegedienstes für das Bezirksalten- und Pflegeheim Gaspoltshofen Funktionslaufbahn GD 13 beschäftigt mit 40 Wochenstunden beim Sozialhilfeverband...mehr lesen >>
Gemeinderatssitzungen - Terminvorschau
Die Sitzungen des Gemeinderates im ersten Halbjahr 2025 sind wie folgt geplant:
Dienstag, 25. März 2025, 19:30 Uhr
Dienstag, 10. Juni 2025, 20:00 Uhr
Nähere Informationen über die stattgefundenen Sitzungen sind in der Ausgabe des Nachrichtenblattes und unter der Rubrik Aktuelles/Aus dem Gemeinderat zu finden.
OÖ Wohnbau - Mietwohnungen
Die Mietwohnhäuser der OÖ Wohnbau (Taufkirchen 101, 102, 112 und 113) wurden in den Jahren 2015/16 saniert, wobei die Fenster ausgetauscht und das Gebäude mit einem Vollwärmeschutz versehen wurde.
Derzeit sind alle Wohnungen vergeben!
Falls Sie eine Wohnung zu einen späteren Zeitpunkt benötigen, können Sie den untenstehenden Wohnungswerberfragebogen ausfüllen und an das Marktgemeindeamt retournieren.
Sie sind dann als Wohnungswerber vorgemerkt und werden rechtzeitig über das Freiwerden einer Wohnung in Kenntnis gesetzt.