Parteienverkehr
Der Parteienverkehr findet an den Vormittagen von Montag bis Freitag von 07:00 - 12:00 Uhr und am Dienstagnachmittag von 12:30 - 17:30 Uhr statt.
Einsichtnahmen im Verfahren als Beteiligte bzw. für Eintragungen sind während der Amtsstunden möglich. Gegebenenfalls bitte läuten.
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Mehr Infos zu Cities: www.citiesapps.com
Bienenfreundliche Gemeinde
Am 19.09.2023 fand der Startworkshop „Bienenfreundliche Gemeinde Taufkirchen an der Trattnach statt“.
Unter www.bienenfreundlich.at findet man laufend interessante Vorträge, Fotowettbewerbe und sonstige Aktionen zu diesem Thema.
Neuigkeiten
15.10.2024
14. Taufkirchner Roas
Nationalfeiertag und Tag der Bewegung am 26. Oktober 2024mehr lesen >>
11.10.2024
Bodentag im Mostlandl Hausruck
Eigene Böden beobachten, analysieren und verbessernmehr lesen >>
11.10.2024
50 Jahre RHV Trattnachtal - Tag der offenen Tür
Der Reinhaltungsverband und die Biogas Trattnachtal laden alle Bürger zum Tag der offenen Tür am 20.10.2024 ein. ...mehr lesen >>
08.10.2024
Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. Stellenausschreibung- Leitung des Gemeindeamtes
Interessiert an einem krisensicheren und abwechslungsreichen Job?mehr lesen >>
01.10.2024
Full House in der Region Neumarkt und Umgebung!
Die sieben Gemeinden der Region Neumarkt im Hausruck und Umgebung widmen sich im kommenden halben Jahr intensiv der Aktivierung von leerstehenden Gebäuden und der Belebung unserer Ortskerne. Dieses Thema steht ganz oben auf der...mehr lesen >>
Gemeinderatssitzungen - Terminvorschau
Die Sitzungen des Gemeinderates im zweiten Halbjahr 2024 sind wie folgt geplant:
Montag, 16. Dezember 2024, 19:30 Uhr
Nähere Informationen über die stattgefundenen Sitzungen sind in der Ausgabe des Nachrichtenblattes und unter der Rubrik Aktuelles/Aus dem Gemeinderat zu finden.
OÖ Wohnbau - Mietwohnungen
Die Mietwohnhäuser der OÖ Wohnbau (Taufkirchen 101, 102, 112 und 113) wurden in den Jahren 2015/16 saniert, wobei die Fenster ausgetauscht und das Gebäude mit einem Vollwärmeschutz versehen wurde.
Derzeit sind alle Wohnungen vergeben!
Falls Sie eine Wohnung zu einen späteren Zeitpunkt benötigen, können Sie den untenstehenden Wohnungswerberfragebogen ausfüllen und an das Marktgemeindeamt retournieren.
Sie sind dann als Wohnungswerber vorgemerkt und werden rechtzeitig über das Freiwerden einer Wohnung in Kenntnis gesetzt.