Das neue Hundehaltegesetz 2024
Seit 1. Dezember 2024 ist das Oö. Hundehaltegesetz 2024 in Kraft. Das Land Oberösterreich informiert über die neuen Regelungen.
Mehr dazu: https://hundehaltung-ooe.at/
Anmeldung eines Hundes
Sie können Ihren Hund persönlich am Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. anmelden.
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.
Erforderliche Daten:
Beizulegende Unterlagen:
Hinweis:
Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den damit verbunden Folgewirkungen.
Spezielle Rassen:
Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Wichtig:
Bei Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz erfolgt eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskrichen, welche das Verwaltungsstrafverfahren durchführt.
Abmeldung eines Hundes:
Sie können Ihren Hund persönlich am Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. oder per E-Mail gemeinde@taufkirchen-trattnach.ooe.gv.at abmelden.
Die Beendigung der Hundehaltung ist unter Angabe des Endigungsgrundes bzw. unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. mittels Abmeldeformular zu melden.
Bitte geben Sie die Hundemarke am Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr persönlich zurück. Diese Regelung gilt nur für Hunde, die vor dem 1.12.2024 beim Marktgemeindeamt Taufkirchen/Tr. registriert wurden, ab dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Hundeabgabe:
Die jährliche Hundeabgabe beträgt EUR 50,00.
Hundemarke:
Ab dem 1.12.2024 werden keine Hundemarken mehr ausgegeben. Folglich entfällt die Pflicht für Hunde, eine Hundemarke zu tragen.
Sachkunde-Kurse in Oberösterreich:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm
Aktuelle Kurse in der Region:
https://hundesportschule-neumarkt.com/termine-news/
https://www.hundefreunde-grieskirchen.at/sachkundenachweis/
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP):
Infoblatt, Alltagstauglichkeitsprüfung ATP
Weitere Formulare finden Sie im Anhang.
Weiterführende Links: