Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem neuen hausärztlichen Notdienstmodell (HÄND) in bisher 13 Regionen ist es seit 1. Jänner 2016 zu weiteren neuen Modellen bzw. Änderungen gekommen.
Die Bestimmungen gelten für den hausärztlichen Notdienst am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Die Sprengel wurden neu organisiert:
Der bisherige Bereich der Region Eferding-Grieskirchen (Ordination Ost und West) wurde neu eingeteilt. Zusätzlich gibt es einen neuen Visitendienst, der bei Bedarf zu den Patienten nach Hause kommt.
Der hausärztliche Notdienst (HÄND) steht all jenen zur Verfügung, die außerhalb der Ordinationszeiten dringend einen Arzt brauchen.
Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sind dafür am Abend, in der Nacht, an Wochenend- und Feiertagen im Einsatz.
Die Hausärztinnen und Hausärzte des Bezirkes teilen sich die Dienste auf und wechseln sich in der Regel jeweils nach 12 Stunden ab.
WOCHENTAG | SAMSTAG, SONN- und FEIERTAG |
Ordinations - und Visitendienst | Ordinationsdienst |
jeweils von 14:00 bis 19:00 Uhr | jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr |
Visitendienst | Visitendienst |
19:00 bis 07:00 Uhr | 07:00 bis 19:00 Uhr und |
Wer medizinische Hilfe am Abend, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht ruft den Notruf 141.
Dort meldet sich ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der den Patienten an einen Arzt weitervermittelt oder bei Bedarf einen Hausbesuch organisiert, wenn der Patient nicht mobil ist.
Den Ärzten ist es wichtig, dass die Menschen im Bezirk den hausärztlichen Notdienst richtig nutzen.
Er ist nur für akute Beschwerden gedacht, bei denen der Patient sofort medizinische Hilfe braucht.
Für kleinere bzw. chronische Beschwerden sollen sich die Betroffenen bitte zu regulären Ordinationszeiten an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin wenden.
Sowohl an Wochentagen, als auch an Wochenenden und Feiertagen gilt:
Der hausärztliche Notdienst ist über die Rufnummer 141 erreichbar. Die regulären Ordinationszeiten (auch die Nachmittags-, Abend und Samstagsordinationen) der Hausärzte sind von den Bestimmungen zum hausärztlichen Notdienst nicht betroffen. Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist von dieser Regelung nicht betroffen!