Der Gemeindehaushalt wird gemäß den Prinzipien der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geführt.
In diesem Sinne ist es der Marktgemeinde Taufkirchen ein Anliegen, die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen zur Zufriedenheit der Bürger zu schaffen und auch zu erhalten.
In den Bereichen Abfallabfuhr und Abwasserbeseitigung ist gemäß den Vorgaben des Landes Kostendeckung zu gewährleisten bzw. sind Mindestgebühren vorzuschreiben, sodass folgende Gebührenanpassungen vom Gemeinderat beschlossen wurden:
Die Gebühr beträgt pro Abfallabfuhr wie im Vorjahr je Abfallbehälter (Fassungsvermögen 90 l) EUR 9,90 (inkl. 10 % USt.).
Ist das Fassungsvermögen der Abfalltonne nicht ausreichend, kann zusätzlich einen Abfallsack (60 l) zum Preis von EUR 9,90 erworben werden.
Wird eine weitere Abfalltonne benötigt, ist diese am Gemeindeamt um EUR 33,60 erhältlich.
Die Kanalgebühr setzt sich wie bisher aus einer Grundgebühr und einer personenbezogenen Gebühr nach Belastungseinheiten (BE) zusammen.
Die jährliche Grundgebühr beträgt EUR 389,40. Diese fällt auch für unbewohnte Gebäude an.
Die Benützungsgebühr nach Belastungseinheiten beträgt pro Person (=1,0 BE) EUR 63,80.
Für Kinder bis 15 Jahre werden lediglich 0,50 BE verrechnet. Das sind jährlich EUR 31,90.
Für die Kanalanschlussgebühr werden EUR 27,06 pro m² der Bemessungsgrundlage mindestens aber EUR 4.591,40 verrechnet.
Sämtliche angeführte Gebühren sind inklusive 10% Umsatzsteuer.
Die jährliche Abgabe für Hundebesitzer beträgt pro Hund EUR 45,00.
Die erste Biotonne (Fassungsvermögen 120 l) und das dazugehörige Vorsortiergefäß sind kostenlos.
Eine weitere Biotonne kostet EUR 36,00. Ein zusätzliches Vorsortiergefäß ist um EUR 6,00 erhältlich.
Einstecksäcke für die Biotonne bzw. das Vorsortiergefäß kosten:
120 l - EUR 0,78 (inkl. USt.) und 8 l - EUR 0,30 (inkl USt.)