Semesterticket

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Taufkirchen/Tr. hat in seiner Sitzung im August bzw. Oktober 2015 eine Förderung des Semestertickets ab dem Studienjahr 2015/2016 beschlossen.  In der Sitzung des Gemeindevorstandes von 02.02.2021 wurde eine Erhöhung der Förderung von Semestertickets für Studenten beschlossen.

Pro Semester werden EUR 75,00 zuerkannt. Der freiwillige Zuschuss wird einmalig im Nachhinein ausbezahlt.  

Nachstehende generelle Fördervoraussetzungen gelten:
- Vorlage Inskriptionsbestätigung für Wintersemester UND Sommersemester
- Förderung bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren
- Hauptwohnsitz (HWS) muss durchgehend beibehalten werden, Auszahlung einmalig im Nachhinein, 
  Vorlage des Antrags spätestens 31.10. für vorangegangenes Studienjahr
- Bekanntgabe Bankverbindung
- Zahlungsbeleg Semesterticket oder Nachweis über finanzielle Aufwendung für öffentl. Verkehrsmittel  

Studenten, welche mit dem Privat-PKW zum Studienort fahren und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, erhalten somit keine Förderung.


Sollte im Einzelfall trotz Richtlinien die Zuerkennung der Förderung nicht eindeutig sein, entscheidet der Gemeindevorstand über den Antrag.

Nähere Informationen erhalten Sie auch am Marktgemeindeamt.


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