Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe sowie Heimhilfe können Personen erhalten, die sich wegen Krankheit, Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit in einer besonderen sozialen Lage befinden und der Hilfe und Betreuung durch eine andere Person bedürfen.
Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Bezug eines Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig ist.
Angefordert werden kann diese Hilfe beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften/Magistrate und den Sozialberatungsstellen. Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Marktgemeindeamt.