Neuigkeiten

01.07.2022

Baum- und Strauchschnitt entlang von Straßen und Gehsteigen

Die Gemeinde Taufkirchen fordert die Grundeigentümer auf, Bäume, Sträucher, Hecken udgl., welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützung der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Abgesehen davon hat nach ständiger Rechtssprechung des obersten Gerichtshofes derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Beschädigung anderer abzuwenden. 


Die Eigentümer von Bäumen haben daher Äste, die in das Lichtraumprofil hineinragen, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden.  

Die Gemeinde kann weiters in Ausübung des Nachbarrechts entsprechend des ABGB über den Luftraum der Straße hängende Äste abschneiden. Für die Beseitigung des Überhangs bedarf es keiner besonderen Voraussetzung, auch nicht der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers des Baumes.  

Um sofortige Durchführung dieser Maßnahmen wird höflich ersucht!  

Sollten die Sträucher entlang des öffentlichen Gutes (Straßen und Gehsteige) nicht gemäß vorstehender Bestimmungen zurück geschnitten werden, wird der Maschinenring Service mit den Arbeiten auf Ihre Kosten (ohne vorherige Verständigung) beauftragt.  

 

X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.