Neuigkeiten

27.04.2021

REISEPASS MIT FINGERPRINT

Reisepass

Hochsicherheitspass mit Fingerprint -  kann am Gemeindeamt mit vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

Dafür benötigen Sie:
- ein aktuelles Foto (nach den erforderlichen EU-Richtlinien, nicht älter als 6 Monate mit Datumsnachweis)
- den alten Reisepass
- Geburtsurkunde (Original) - bei Erstausstellung
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original) (bei Erstausstellung)
- Heiratsurkunde (Original) - bei Namensänderung durch Eheschließung

Gebühren des Reisepasses bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  -  EUR 30,00 mit Datenträger (Chip)
  -  EUR 45,00 mit Expresszustellung

Kinderreisepässe werden bis zu einem Alter von 2 Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, ab dem 2. Geburtstag mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Ab dem 12. Geburtstag wird der Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.

Kinder bis einschließlich 2 Jahren sind gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957 und § 1 Abs. 2 lit. e Oö. VerwAbG 1974 gebührenfrei.
 

Reisepass ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
  -  EUR 75,90 mit Datenträger (Chip)
  -  EUR 100,00 mit Expresszustellung

Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist.
Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses - um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden - informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können.

Jeder Reisepass erhält einen Chip.

Um die Sicherheit vor Reisedokumenten zu erhöhen schreibt die Europäische Union, vor, dass jeder neu ausgestellte Reisepass einen Datenträger (Chip) enthalten muss.
Österreich ist daher verpflichtet am 15. Juni 2009 nur mehr Kinderreisepässe (mit Chip) auszustellen. Auf diesem werden bis zum 12. Lebensjahr unter anderem das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag auch die Fingerprints gespeichert. Genaue und aktuelle Informationen dazu findet man auf der Homepage des Außenministeriums: www.bmaa.gv.at.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Ausstellung eines Personalausweises und der neue Hochsicherheitspass mit Fingerprint mindestens 5 Arbeitstage beansprucht.
Bei allen Anträgen, welche über die Gemeinde eingebracht werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von bis zu 3 Wochen rechnen.

Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Marktgemeinde unter der Tel.-Nr. (07734) 4010 und die Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, insbesondere Herr Michael Achleitner Tel.-Nr. (07248) 603 64450 für Auskünfte jederzeit gerne telefonisch zur Verfügung.

Nähere Informationen finden Sie auch auf Help.gv

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