Der Gemeinderat beschloss, dass die Mittel zur Gebührenbremse des Bundes, welche EUR 32.763,00 für Taufkirchen betragen, für die Abfallgebühren ausbezahlt werden. Die Auszahlung pro 90 l Tonne erfolgt mit der Vorschreibung am 15. August. Somit profitieren alle Steuerpflichtigen, die mit Hauptwohnsitz in Taufkirchen gemeldet sind bzw. all jene, die eine Abfallgebühr zu entrichten haben. Bei einer zweiwöchentlichen Abfuhr wird der doppelte Betrag pro Tonne ausbezahlt. Die Aufteilung erfolgt gemäß Stichtag 01. Juni 2024.
Folgender einmaliger Auszahlungsbetrag ergibt sich:
Für eine 90 l Tonne erfolgt bei einer vierwöchentlichen Abfuhr eine Gutschrift in Höhe von € 32,22. Bei einer zweiwöchentlichen Abfuhr werden EUR € 64,42 ausbezahlt.Die Gebührenbremse ist für jeden Abgabepflichtigen auf der Vorschreibung für die Abgaben am 15. August 2024 in einer eigenen Position als Minusbetrag, welcher abgezogen wird, ersichtlich.
Wir freuen uns, die Abgabenlast für unsere Taufkirchner Steuerpflichtigen dadurch zu reduzieren.