Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet. Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Wer wird gefördert?
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgenden Kriterien erfüllen:
Es muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.
Auszahlungshöhe: EURO 200,00
Antragszeitraum: 1. Oktober bis 30. November 2024
Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Online-Antrag auf: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Die aus dem/den Jahreslohnzettel/n des jeweiligen Arbeitgeber:innen ersichtlichen Bruttobezüge gem. Kennzahl 210 (bei bereits vorliegendem Einkommensteuerbescheid aufgrund erfolgter Arbeitnehmerveranlagung sind diese Bezüge auch im Einkommensteuerbescheid unter dem Punkt „Lohnzettel und Meldungen“ ersichtlich).