Neuigkeiten

26.07.2024

ID Austria Registrierung

Entfall des Passbilderfordernisses bei Vorhandensein eines Lichtbildes im IDR

Aufgrund einer Änderung ist die Vorlage eines aktuellen Passbildes nur mehr dann erforderlich, wenn im IDR (Identitätsdokumentenregister) noch kein Lichtbild vorhanden ist.
Das heißt, es können künftig alle im IDR aus gültigen Reisepässen, Personalausweisen und Foto e-card Verfahren vorhandenen Fotos, unabhängig vom Fotoalter (bisher nicht älter als 6 Monate), für die ID Austria verwendet werden.

 

Vor Beantragung bitte um Terminvereinbarung am Gemeindeamt unter der Tel.-Nr. (07734) 4010.

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